Jahreshauptversammlung BSC Acosta e. V.
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Freitag, den 05.05.2023,
Beginn 20 Uhr, im Sportheim Franzsches Feld
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
hiermit laden wir Euch ganz herzlich zur oben genannten Versammlung ein.
Tagesordnung
01 Eröffnung und Begrüßung
02 Feststellung der Stimmberechtigten und Genehmigung der TO
03 Genehmigung der Protokolle der letzten Mitgliederversammlungen 2022
04 Bericht des Präsidenten Sebastian Vollbrecht
05 Bericht des Vizepräsidenten Finanzen Michael Fichtner
06 Bericht des Vizepräsidenten Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Frank Mengersen
07 Bericht des Vizepräsidenten Fahrzeuge und Gebäude Werner Mengersen
08 Ehrungen
09 Bericht des Geschäftsführers Uwe Hielscher inklusive Kassenbericht
10 Bericht der Kassenprüfer
11 Entlastung des Präsidiums
12 Berichte der Abteilungen
– 12.1 Basketball
– 12.2 Cheerleading
– 12.3 Freizeitsport
– 12.4 Fußball
– 12.5 Gymnastik
– 12.6 Tischtennis
Die Aussprache zu den TOP 04 – 07, TOP 09 – 10 und TOP 12 erfolgt im Anschluss an den jeweiligen Bericht.
13 Neuwahlen
– 13.1 Wahl von mindestens drei Kassenprüfern
14 Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplanes 2023.
15 Anträge
– 15.1 Antrag des Präsidiums zu Satzungsänderungen
§ 20 Zusammensetzung und Stimmrecht (6) Das Präsidium tritt zusammen, wenn es die Belange des Vereins erfordern. Die Einberufung kann formlos durch den Präsidenten, im Vertretungsfall durch den Geschäftsführer oder eines Vizepräsidenten, erfolgen. Die Einladungsfrist soll vier Wochen betragen. Es sollen mindestens 5 Präsidiumssitzungen im Kalenderjahr stattfinden. |
§ 20 Zusammensetzung und Stimmrecht (6) Das Präsidium tritt zusammen, wenn es die Belange des Vereins erfordern. Die Einberufung kann formlos durch den Präsidenten, im Vertretungsfall durch den Geschäftsführer oder eines Vizepräsidenten, erfolgen. Die Einladungsfrist soll vier Wochen betragen. Es sollen mindestens 5 Präsidiumssitzungen im Kalenderjahr stattfinden. |
Erweiterung | Eine Präsidiumssitzung kann auf Antrag eines Präsidiumsmitglieds auch als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. Über den Antrag entscheidet der Präsident, im Vertretungsfall der Geschäftsführer. In der Einladung zur Sitzung sind die genauen technischen Modalitäten bzgl. der Sitzungsteilnahme aufzuführen. |
Neueinfügung | (10) In eilbedürftigen Fällen können Präsidiumsbeschlüsse auch im Umlaufverfahren (per Email) gefasst werden, wenn mindestens 7 Mitglieder des Präsidiums an der Abstimmung teilnehmen und die Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder dem Beschlussvorschlag zustimmt. Ob ein Sachverhalt, der einer Präsidiumsentscheidung bedarf, eilbedürftig im Sinne dieser Vorschrift ist, entscheidet der Präsident, im Vertretungsfall der Geschäftsführer. In der nächsten turnusgemäßen Präsidiumssitzung ist die erfolgte Beschlussfassung nochmals allen Präsidiumsmitgliedern bekannt zu geben. |
Neueinfügung |
§ 22 a unselbständige Abteilungen des Vereins Sportgruppen mit weniger als 25 Mitgliedern können als unselbständige Abteilung durch das Präsidium geführt werden. Über die Gründung und Auflösung einer solchen unselbständigen Abteilung beschliesst das Präsidium. Auch bestehende Abteilungen können einen Antrag auf Führung als unselbständige Abteilung stellen, sofern Ihre Mitgliedszahl 25 nicht überschreitet. Überschreitet die Mitgliederzahl 25 so ist innerhalb von 6 Wochen eine Abteilungsversammlung durchzuführen, in der eine Abteilungsleitung gewählt wird. (1) Die Durchführung des Sportbetriebs ist Aufgabe der Teilnehmer der Sportgruppe. |
Änderung § 29 Inkrafttreten der Satzung Diese Vereinssatzung ist am 03.05.2019 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt mit Wirkung ab 04.05.2019 in Kraft. |
Diese Vereinssatzung ist am 05.05.2023 durch die Mitgliederversammlung beschlossen und tritt Die Vereinssatzung tritt ab dem Tag, an dem ihre Satzungsänderungen im Vereinsregister eingetragen wurden, in Kraft. |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden,
genehmigt die Mitgliederversammlung nur mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen gültigen
Stimmen.
16 Verschiedenes
Sämtliche Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sind stimmberechtigt. Die Übertragung des Stimmrechts ist unzulässig. Eltern von jüngeren Mitgliedern können an der Versammlung teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.